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Working Holiday Maker - Visum für deutsche Staatsbürger

p1020184Das deutsch-australische “Working Holiday Maker" Abkommen erlaubt deutschen Staatsbürgern von 18 bis 30 Jahren, die zur Zeit der Visabeantragung in Deutschland wohnhaft sind, die Einreise nach Australien, um einen bis zu 12-monatigen Urlaub in Australien zu verbringen. Mit diesem Visum kann man während des Aufenthalts arbeiten.

Die Bewerbung für das Visum muss in Deutschland über das Internet erfolgen (https://www.homeaffairs.gov.au/trav/visa/appl/working-holiday).
Bei der Einreise muss ein gültiges Rückflugticket bzw. ausreichend finanzielle Mittel nachgewiesen werden. Dies kann durch einen aktuellen Kontoauszug bzw. ein Sparbuch erfolgen.
Erfolgreiche Antragssteller bekommen ein Visum, das ab dem Tag der Ankunft für 12 Monate gültig ist. Während dieser Zeit kann ein Visum-Inhaber ein- und ausreisen. Mit dem Visum kann man eine Gelegenheits- oder Teilzeitarbeit annehmen, um den Aufenthalt in Australien mitzufinanzieren. Antragssteller müssen binnen 12 Monate nach der Ausstellung des Visums einreisen, und dürfen weder eine dauerhafte Beschäftigung in Australien annehmen, noch während des Aufenthalts länger als 6 Monate bei einem Arbeitgeber arbeiten.

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Es müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
  • deutscher Staatsbürger sein und zur Zeit der Visa-Beantragung in Deutschland wohnen;
  • am Tag der Beantragung zwischen 18 und 30 Jahren (einschließlich) sein;
  • einen deutschen Reisepass besitzen (muss noch 2 Jahre gültig sein).
Weitere wichtige Punkte:
  • Antragssteller sollten erst dann Ihren Flug endgültig buchen, nachdem sie ihr Visum bekommen haben.
  • Visa-Inhaber dürfen während des Aufenthaltes an einem Hochschul- oder Bildungskurs teilnehmen, der weniger als vier Monate dauert.
  • Eine Auslandskrankenversicherung sollte für den Aufenthalt abgeschlossen werden.
  • Visa-Inhaber können während der 12-monatigen Gültigkeit des Visums unbegrenzt ein- und ausreisen. Die Aufenthaltserlaubnis ist ab dem Einreisedatum zwölf Monate gültig.
  • Ein Visum unter dem “Working Holiday Maker” kann nur einmal im Leben in Anspruch genommen werden, es sei denn, man hat nachweislich mindestens 3 Monate im "Regional Australia" gearbeitet. Dann kann das Visum ein zweites Mal beantragt werden.
  • “Working Holiday Scheme” Visa-Inhaber können während der Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis jederzeit ihren Status vor Ort ändern, wenn sie die Bedingungen für eine andere Permit, z.B. eine langfristige Arbeitserlaubnis, ein Studentenpermit usw. erfüllen.

Was kostet das Visum?

Das Visum kostet 450 $ (Stand August 2018)

Wie finde ich einen Job?

Die Jobs sollte man vor Ort suchen.Es gibt unterschiedliche Seiten im Internet, auf denen man sich vorab umschauen kann:

Wem dies zu unsicher ist, der kann sich bereits zu Hause nach Aushilfstätigkeiten umschauen, die zwar unbezahlt sind, bei denen man aber gegen Kost und Logis einige Stunden täglich arbeitet. Informationen hierzu findet man unter:

Wer sich für einen Au Pair-Aufenthalt interessiert, kann sich über www.aupairworld.com seine eigene Gastfamilie suchen ohne über eine Organisation zu gehen, die häufig dafür eine hohe Vermittlungsgebühr nimmt.