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Freitag, 30. Juli 2010

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Working Holiday Scheme für deutsche Staatsbürger
p1010852
Anträge für das Working Holiday Scheme Visa werden ab dem 1. Februar 2005 entgegengenommen. Für die 2000 zur Verfügung stehenden Visa gilt das First-in/First-served System. Da das endgültige Ausstellen einige Monate dauern könnte, ist folgendes zu berücksichtigen:

  1. Die Möglichkeit besteht, dass der Antrag keinen Erfolg haben könnte
  2. Die Reisedaten sollten nicht vor Erhalt des Visums fest gebucht werden, das WHS_Visum wird nicht auf ein gewisses Datum garantiert ausgestellt.
Antragssteller erhalten keine Empfangsbestätigung, erfolglose WHS-Anträge werden inklusive Gebühr wieder zurückgeschickt.

Ab dem 1. Juli ändert sich folgendendes:

  1. Unlimitiertes Kontingent von WHS Visa für Deutsche Staatsbürger erhältlich
  2. Sämtliche WHS - Anträge müssen dann über das Internet beantragt werden.
  3. Neue TB Gesundheitsbestimmungen für Antragsteller, die sich in den letzten 5 Jahren länger als 3 Monate in Ländern mit hohem TB Risiko aufgehalten haben.
Das deutsch-neuseeländische “Working Holiday Scheme" erlaubt deutschen Staatsbürgern von 18 bis 30 Jahren, die zur Zeit der Visabeantragung in Deutschland wohnhaft sind, die Einreise nach Neuseeland, um einen bis zu 12-monatigen Urlaub in Neuseeland zu verbringen. Mit diesem Visum kann man während des Aufenthalts auch arbeiten, aber der vorrangige Zweck der Reise muss ein Urlaub sein, und die Beschäftigung muss ein zweitrangiger Grund des Aufenthalts sein.

Erfolgreiche Antragssteller bekommen ein WHS-Visum von der Visa-Abteilung der neuseeländischen Botschaft von Berlin, das ab dem Tag der Ankunft für 12 Monate gültig ist. Während dieser Zeit kann ein Visum-Inhaber mehrmals ein- und ausreisen. Mit dem Visum kann man eine Gelegenheits- oder Teilzeitarbeit annehmen, um den Aufenthalt in Neuseeland mitzufinanzieren. Antragssteller müssen binnen 12 Monate nach der Ausstellung des Visums einreisen, und dürfen weder eine dauerhafte Beschäftigung in Neuseeland annehmen, noch während des Aufenthalts länger als 3 Monate bei einem Arbeitgeber arbeiten.

Wer kann sich bewerben?

Anträge können persönlich oder über eine Agentur eingereicht werden. Agentureinrichtungen werden nicht bevorzugt bearbeitet, sondern den individuellen Anträgen gleichgestellt. Um das ”Working Holiday Scheme" Visum in Anspruch zu nehmen, muss man:

  • ein deutscher Staatsbürger sein und zur Zeit der Visa-Beantragung in Deutschland wohnen;
  • am Tag der Beantragung zwischen 18 und 30 Jahren (einschließlich) sein;
  • einen deutschen Reisepass besitzen (muss noch 2 Jahre gültig sein);
  • keine Kinder nach Neuseeland mitbringen;
  • der Visa-Abteilung glaubhaft versichern, dass der vorrangige Zweck der Reise Urlaub zu machen, und die Beschäftigung nur ein zweitrangiges Motiv für den Aufenthalt darstellt;
  • das komplett ausgefüllte Visumformular mindestens 5 Wochen vor dem Abflug an die Visa-Abteilung der Botschaft von Neuseeland in Berlin schicken.

Wie beantrage ich das Visum?

Ihr komplett ausgefülltes Antragsformular “New Zealand Working Holiday Scheme Work Visa” (NZIS 1085) müssen Sie mit den folgenden Unterlagen per ‚Einschreiben’ an die unten stehende Adresse schicken:

    Botschaft von Neuseeland
    - Visa-Abteilung -
    Friedrichstraße 60
    10117 Berlin

  1. Reisepass im Original: Der Pass muss am Tag der Beantragung noch MINDESTENS ZWEI JAHRE (24 Monate) gültig sein. (NB: Einen vorläufigen Pass nehmen wir auch an, wenn er zur Zeit der Beantragung noch für mindestens zwei Jahre gültig ist.)
  2. Der Visum-Antragsgebühr von $ 65 bezahlbar per Euroscheck oder Verrechnungsscheck, ausgestellt auf “NEW ZEALAND IMMIGRATION SERVICE”, oder in Bar. Kreditkarten werden nicht akzeptiert.
  3. Einen als “Einschreiben" an Sie adressierten und mit $ 3,49 frankierten (vorzugsweise gefütterten) A5 Rückumschlag. Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Reisepass mit dem Visum sonst auf dem normalen Postweg zurücksenden müssen.
WICHTIG: Beachten Sie bitte das "first-in/first-served"-System; unvollständige Anträge (z.B. fehlender Pass/Kreditkartenzahlung) werden unbearbeitet an Sie zurückgeschickt.

Visa-Inhaber sind aufgefordert, bei der Einreise in Neuseeland folgendes nachzuweisen:

  1. Nachweis einer Rück- oder Weiterreise, - oder den Nachweis (zur Zeit der Beantragung und bei der Ankunft in Neuseeland), dass man – zusätzlich zu den unten erwähnten NZ$ 4.200 - genügend Geld zur Verfügung hat, um ein Rück- oder Weiterreiseticket vor Ort zu kaufen.
  2. Nachweis von Geldmitteln. Das heißt: den Nachweis von mindestens NZ$ 4.200 (ungefähr $ 2.100), um für die Lebenshaltungskosten in Neuseeland aufzukommen. Der Nachweis von Geldmitteln ist durch Reiseschecks, einen Kreditbrief oder einen Kontoauszug von einem in Ihrem Namen eröffneten Konto bei einer deutschen oder neuseeländischen Bank zu erbringen.
  3. Nachweis einer umfassenden Krankenversicherung, die für den gesamten Aufenthalt in Neuseeland gültig ist.

Was passiert, wenn ich kein Visum bekomme?

Wenn Sie Ihren Antrag auf ein “Working Holiday Scheme” Visum erst einreichen, nachdem das jährliche Kontingent vergeben ist, wird Ihr Antragsformular und Ihr Pass zurückgeschickt. Die Bearbeitungsgebühr wird in diesem Fall zurück erstattet.

Einige wichtige Punkte:

  • Antragssteller sollten erst dann Ihre Reise nach Neuseeland endgültig buchen, nachdem sie ihr Visum von der Visa-Abteilung der Botschaft von Neuseeland bekommen haben.
  • Visa-Inhaber dürfen während des Aufenthaltes an einem Hochschul- oder Bildungskurs teilnehmen, der weniger als drei Monate dauert.
  • Visa-Inhaber können während der 12-monatigen Gültigkeit des Visums unbegrenzt ein- und ausreisen. Die Aufenthaltserlaubnis ist ab dem Einreisedatum zwölf Monate gültig – aber Aufenthalte in anderen Ländern während der Laufzeit des Visums verlängern nicht dessen Gültigkeit.
  • Ein Visum unter dem “Working Holiday Scheme” kann nur einmal in Anspruch genommen werden.
  • “Working Holiday Scheme” Visa-Inhaber können während der Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis jederzeit ihren Status vor Ort ändern, wenn sie die Bedingungen für eine andere Permit, z.B. eine langfristige Arbeitserlaubnis, ein Studentenpermit usw. erfüllen. Eine Statusänderung auf ein Besuchervisum muss allerdings ausserhalb Neuseelands beantragt werden.
 
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