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| Schüleraustauschmesse Bargteheide 18.09.2010, 08:00 |
| "Nix wie weg - Au Pair und mehr" Messe im BIZ Hamburg 23.09.2010, 15:00 |
| Internationaler Tag an der Hochschule Niederrhein - Mönchengladbach 21.10.2010, 10:00 |
| Working Holiday Maker - Visum für deutsche Staatsbürger |
Das deutsch-australische “Working Holiday Maker" Abkommen erlaubt deutschen Staatsbürgern von 18 bis 30 Jahren, die zur Zeit der Visabeantragung in Deutschland wohnhaft sind, die Einreise nach Australien, um einen bis zu 12-monatigen Urlaub in Australien zu verbringen. Mit diesem Visum kann man während des Aufenthalts arbeiten. Die Bewerbung für das Visum muss in Deutschland über das Internet erfolgen (http://www.immi.gov.au/e_visa/visitors-outside-whm-visa-options.htm). Bei der Einreise muss ein gültiges Rückflugticket bzw. ausreichend finanzielle Mittel nachgewiesen werden. Dies kann durch einen aktuellen Kontoauszug bzw. ein Sparbuch erfolgen.
Erfolgreiche Antragssteller bekommen ein Visum, das ab dem Tag der Ankunft für 12 Monate gültig ist. Während dieser Zeit kann ein Visum-Inhaber ein- und ausreisen. Mit dem Visum kann man eine Gelegenheits- oder Teilzeitarbeit annehmen, um den Aufenthalt in Australien mitzufinanzieren. Antragssteller müssen binnen 12 Monate nach der Ausstellung des Visums einreisen, und dürfen weder eine dauerhafte Beschäftigung in Australien annehmen, noch während des Aufenthalts länger als 6 Monate bei einem Arbeitgeber arbeiten.
Es müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
Eine Auslandskrankenversicherung sollte für den Aufenthalt abgeschlossen werden.
Wichtige Punkte:
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