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Freitag, 30. Juli 2010

Währungsrechner

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News aus der Botschaft:

Die Gebühren für die Visumsbeantragung ändern sich regelmäßig. Die aktuellen Beträge findet man hier.

Seit dem 1. Juli 2006 darf man mit dem Working Holiday Visum nun insg. 6 Monate (anstelle von 3) am Stück bei einem Arbeitgeber beschäftigt sein und insgesamt 4 Monate studieren. Das bedeutet, Studierende haben tolle Möglichkeiten ein Semester mit einem Praktikum bzw. einem längeren Arbeitsaufenthalt zu kombinieren, ohne ein weiteres (kostspieliges) Visum beantragen zu müssen.. Die Infos gibt es hier.

 
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