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Die Gebühren für die Visumsbeantragung ändern sich regelmäßig. Die aktuellen Beträge findet man hier. Seit dem 1. Juli 2006 darf man mit dem Working Holiday Visum insgesamt 6 Monate (anstelle von 3) am Stück bei einem Arbeitgeber beschäftigt sein und insgesamt 4 Monate studieren. Das bedeutet, Studierende haben tolle Möglichkeiten ein Semester mit einem Praktikum bzw. einem längeren Arbeitsaufenthalt zu kombinieren, ohne ein weiteres (kostspieliges) Visum beantragen zu müssen. |